Steuerberater-direct rund um das heikle Thema Steuerberater-Rechnung
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Zeitgebühr Mit den Wertgebühren für die ziemlich genau umrissenen Tätigkeiten ist die Arbeit des Steuerberaters pauschal abgegolten, unabhängig davon, wieviel Zeit er selbst oder seine Angestellten darauf verwandt haben. Die Mehr- oder Minderarbeit in seiner Kanzlei für Jahresabschluss und Steuererklärungen über die Zehntel der Gebührensätze kostendeckend abzufangen, ist allein sein Problem. So sind zum Beispiel, ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte, sämtliche Vor- und Nebenarbeiten zur Einkommensteuererklärung mit der Wertgebühr abgegolten: das Beratungsgespräch und Zusammenstellen der Unterlagen, erläuternde Anlagen zur Steuererklärung und eventuelle Rückfragen vom Finanzamt. Wie ein Arzt darf auch der Steuerberater keine neuen Tätigkeiten außerhalb der Gebührenverordnung definieren oder Stundensätze an zusätzlicher Arbeit in Rechnung stellen. Als Ausnahmen dazu nennt die Gebührenverordnung jedoch bestimmte zeitempfindliche Tätigkeiten, die sich eben nicht immer auf die Schnelle erledigen lassen. Danach darf der Steuerberater eine Zeitgebühr berechnen
Die Zeitgebühr für den Steuerberater beträgt 19 bis 46 je angefangene halbe Stunde. Entsprechend niedrigere Sätze kann er für die Arbeit seiner Angestellten in Rechnung stellen. Eine Erstberatung beim Steuerberater ist auf 180 begrenzt.
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